AGB

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I. Geltung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen

Alle Lieferungen und Leistungen an Unternehmen und Behörden erfolgen ausschließlich zu unseren nachstehenden AGB. Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen des Käufers, sind für den Geschäftsverkehr mit uns (kurz Pockrandt) stets ausgeschlossen, es sei denn wir haben ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäftsvorgänge.

II. Angebote/Auftragsannahme

Unsere Angebote sind freibleibend und werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung in deren Umfang angenommen. Aufträge können wir innerhalb von 2 Wochen nach Zugang annehmen. Bis zur schriftlichen Annahme oder Auftragsbestätigung entstehen für uns keine Verpflichtungen.

III. Umfang der Lieferung/Warenbeschreibung

Wir sind berechtigt, von der bestellten / bestätigten Ware bis zu 10 % (Sonderanfertigungen 15%) mehr oder weniger herzustellen, wenn dies aus betrieblichen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist. Der Käufer ist verpflichtet, diese Mehr- oder Minderlieferung abzunehmen und die vereinbarte Vergütung hierfür zu entrichten. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Käufers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes sind zusätzlich zu vergüten. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Käufer wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probeandrucke, Korrekturabzüge sowie die Änderungen angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Käufer veranlasst worden sind, werden berechnet. Beschreibungen der Waren sind nur verbindlich, soweit sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Die Zusicherung von Eigenschaften muss ausdrücklich erfolgen, sie bedarf der Schriftform. Gestalterische Änderungen, die wir nach unserem Ermessen für zweckmäßig halten, sind uns vorbehalten. Geringfügige, insbesondere aber handelsübliche Abweichungen in Qualität, Farbe, Design, Ausrüstung und Verarbeitung berühren die vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware nicht. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen und dem Endprodukt.

IV. Urheberrecht

Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an eigenen Entwürfen, Originalen und dergleichen verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelungen bei uns. Reinzeichnungen, Druckformen und Stanzen bleiben auch dann unser Eigentum, wenn dem Käufer Kosten hierfür in Rechnung gestellt wurden. Der Käufer hält uns gegenüber allen urheberrechtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Verarbeitung seiner Vorlagen ergeben können. Dies gilt entsprechend für sonstige Immaterialgüterrechte und Ansprüche.

V. Lieferzeit

Alle Angaben zu Lieferungs- und Leistungszeiten sind unverbindlich und gelten nur annähernd. Der Käufer kann uns nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Die Nachfrist muss mindestens 10 Arbeitstage betragen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Käufer schriftlich eine weitere angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Abnahme nach Ablauf dieser Frist ablehnt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen setzt deren Ankündigung in dieser Fristsetzung voraus. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzuges oder die Ausübung der Rechte aus § 323 BGB stehen dem Käufer nur zu, wenn wir die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, es sei denn, dass die rechtzeitige Lieferung für uns erkennbar von erheblicher Bedeutung für den Käufer ist. Sie sind darüber hinaus auf den Wert der Lieferung begrenzt. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie bei unverschuldeten Betriebsstörungen verlängert sich die Lieferfrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, maximal jedoch um 2 Monate.

VI. Versand

Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers ab Kavelstorf. Die Gefahr geht unabhängig vom Leistungsort spätestens mit Absendung der Ware auf den Käufer über. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr bei Versandbereitschaft auf den Käufer über. Die Ware wird von uns unversichert versandt, wenn der Käufer dies nicht gesondert verlangt hat.

VII. Preise und Zahlungen

Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher MwSt. Änderungen des Preisgefüges bis zur Lieferung berechtigen uns nach billigem Ermessen zu entsprechenden Preisanpassungen, wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung. Der angegebene Materialpreis ist unverbindlich, es gilt der entsprechende Tagespreis bei Lieferung. Unsere Angebote sind grundsätzlich unverbindlich und können ohne Vorankündigung von uns abgeändert werden, außer ein Angebot ist ausdrücklich und schriftlich als verbindlich gekennzeichnet. Aufträge des Bestellers werden erst mit Annahme verbindlich. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn Lieferung erfolgt ist. Auftragsbestätigungen bestätigen lediglich den Eingang des Auftrages, stellen jedoch keine Annahme oder Bestätigung des Auftrages selbst dar. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen vom Ausstellungsdatum der Rechnung an. Danach gerät der Käufer auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug. Während des Verzugs sind Verzugszinsen in Höhe von 6% p.a. über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Aufrechnung oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist nur dann zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei konkreten Anzeichen für eine nachträgliche mangelnde Leistungsfähigkeit oder Verschlechterung der Bonität des Käufers können wir die weitere Bearbeitung des Auftrags und weitere Lieferungen von der Vorauszahlung oder Sicherstellung des Kaufpreises abhängig machen.

VIII. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung der Ware erfolgt stets unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt daher bis zur vollständigen Bezahlung aller - auch nach Lieferung fällig werdender - aus der Geschäftsverbindung bestehenden Verbindlichkeiten, einschließlich eines vorhandenen Kontokorrentsaldos, unser Eigentum. Der Käufer ist widerruflich berechtigt, im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes Vorbehaltsware weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt ihm aus dem Weiterverkauf zustehende Forderungen zur Sicherung an Pockrandt ab. Die Abtretung wird angenommen. Der Käufer bleibt widerruflich zum Forderungseinzug berechtigt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Käufer wird stets für uns vermischt, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Erfolgte die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Käufer uns anteilig Miteigentum. Er verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns. Für die durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Insbesondere tritt der Käufer seine Forderung aus dem Weiterverkauf der Ware anteilig an uns ab. Auf Verlangen des Käufers gibt Pockrandt Sicherungen nach seiner Wahl frei, soweit ihr Wert die zu sichernde Forderung um 20 % übersteigt. Bei begründeten Zweifeln an der Bonität des Käufers, insbesondere bei Einstellung der Zahlungen oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens, erlischt die Befugnis des Käufers zur Weiterveräußerung der Eigentumsvorbehaltsware und zum Einzug der uns abgetretenen Forderung, solange der Käufer nicht Vorkasse leistet.

IX. Gewährleistung und Haftungsbegrenzung

Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel vollständig anzuzeigen. Die Mängelanzeige muss schriftlich erfolgen und unverzüglich, spätestens aber 8 Tage nach Anlieferung der Ware bei uns eingegangen sein. Bei versteckten Mängeln beginnt die Frist mit der Entdeckung. Muster der beanstandeten Ware sind unverzüglich zur Prüfung der Berechtigung der Mängelrüge zurückzusenden. Nach Empfang von Mustern der beanstandeten Ware sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Lieferung mangelfreier Ersatzware in angemessener Frist, regelmäßig aber innerhalb von 4 Wochen verpflichtet. Sollten wir diese Frist nicht einhalten oder die Nachbesserung fehlschlagen, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, nach schriftlicher Setzung einer Nachfrist von wenigstens 2 Wochen vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Sofern wir nachbessern oder nachliefern, ist auf unser Verlangen die gesamte beanstandete Ware zurückzugeben. Für die Eignung der Waren für den vom Käufer vorgesehenen Verwendungszweck übernehmen wir keine Garantie oder Haftung, es sei denn, dass wir die Eignung ausdrücklich zugesichert haben. Der Käufer ist verpflichtet, die Eignung des Materials für seinen speziellen Verwendungszweck selbst zu prüfen. Unsere Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen und in Fällen einer Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vorliegt oder wir eine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen haben. Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (einschließlich deliktischer Ansprüche), richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns, unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Schadensersatzansprüche gegen uns sind auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht bei Ansprüchen, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten durch uns, unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für Folgeschäden Übernehmen wir keinerlei Haftung. Reinzeichnungen und Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch vorgelegt. Ergeben sich Satzkorrekturen durch nachträgliche Änderungen, so werden sie dem Käufer zusätzlich in Rechnung gestellt. Nach Erteilung der Druckfreigabe sind wir für Druckfehler, die vom Käufer in der Korrektur übersehen wurden, nicht haftbar. Zulieferungen, auch Datenträger und übertragener Daten durch den Käufer oder seine Beauftragten unterliegen für Pockrandt keiner Prüfungspflicht. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitbare Daten. Der Käufer hat von uns übertragene Daten durch ein aktuelles Virenschutzprogramm zu überprüfen. Die Datensicherung obliegt allein dem Käufer.

X. Verjährung

Bei Kaufverträgen, Werklieferungsverträgen und Werkverträgen verjähren die Ansprüche des Käufers gegen uns grundsätzlich in einem Jahr beginnend mit der (Ab - Lieferung der Ware), soweit sie nicht einer kürzeren Verjährung unterworfen sind. Diese Verkürzung der Verjährung gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen sowie in Fällen, in denen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegt. Sie greift ferner nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, arglistig verschwiegenen Mängeln, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz und ausdrücklich übernommenen Garantien.

XI. Mündliche Nebenabreden und Salvatorische Klausel

Mündliche Nebenabreden werden nur wirksam, soweit sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Das gilt auch für eine Änderung dieser Bestimmung. Sind oder werden eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, bleiben die übrigen davon unberührt. Die Parteien sind vielmehr verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch diejenige Regelung zu ersetzen, die dem in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Willen am nächsten kommt.

XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort ist Rostock, als Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit uns, auch für Wechsel- und Scheckforderungen, ist Rostock als Sitz des räumlich nächsten Land- und Oberlandesgerichts vereinbart. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

XIII. Streitbeilegungsverfahren

Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

XIV. Datenschutz

Unsere Datenschutzbestimmungen finden Sie auf unserer Homepage www.pockrandt-druck.de/datenschutz.

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